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Leistungen

Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.

Darin werden Personen registriert, denen

  • Inkassodienstleistungen,
  • Rentenberatung oder
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
  • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
  • Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde

Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

Onlineantrag und Formulare

  • Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches Register. Das Register dient der Unterrichtung der Rechtsuchenden und des Rechtsverkehrs, kann aber auch Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Dienstleistungserbringern leisten.

Zuständige Stelle

das Rechtsdienstleistungsregister

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 17.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr