Behördenwegweiser

Feuerwehr und Katastrophenschutz

Beschreibung

Der Aufgabenbereich Feuerwehr- und Katastrophenschutz ist beim Dezernat II der Stadtverwaltung Weinheim angegliedert und teilt sich in die Aufgabenschwerpunkte:

a) Feuerwehrwesen,
b) Katastrophenschutz und
c) vorbeugender Brandschutz.

Die organisatorische Oberleitung des Feuerwehrwesens erfolgt nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg durch den jeweiligen Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister einer Gemeinde. Unter dem Begriff Feuerwehr verbergen sich alle Tätigkeitsfelder die damit zu erfüllen sind. Die Freiwillige Feuerwehr Weinheim mit ihren 6 Abteilungsfeuerwehren und 330 aktiven Feuerwehrangehörigen, der Jugendfeuer-wehr und der Altersabteilung sind unter Führung eines Kommandanten zusammengeschlossen. Die Rechten und Pflichten der Feuerwehr regelt das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, für die Weinheimer Feuerwehr hat der Gemeinderat der Stadt Weinheim eine Feuerwehrsatzung erlassen.

Die zweite Säule beinhaltet den Katastrophenschutz der Stadt Weinheim. Aufgabenschwerpunkt ist hierbei die Koordination der Katastrophenschutzeinheiten (Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebensrettungs-gesellschaft, Freiwillige Feuerwehr) innerhalb des Stadtgebietes der Großen Kreisstadt Weinheim. Organisatorische und präventive Aufgaben im Katastrophenfalle sowie die Erstellung von Risikoanalysen und Gefährdungsanalysen und die Fortschreibung der Katastropheneinsatzpläne für die Stadt Weinheim sind die wesentlichen Arbeitsinhalte.

Beim vorbeugenden Brandschutz werden Aufgaben nach gesetzlichen Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg sowie den einschlägigen Rechtsvorschriften wahrgenommen. Hauptarbeitsgebiet sind brandschutztechnische Stellungnahmen bei Bauvorhaben sowie die Durchführung von Brandverhütungs-schauen in Betrieben, gewerblichen Einrichtungen und Behörden.

Hausanschrift

Bensheimer Straße 6
69469 Weinheim (Bergstraße)
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Kontakt

Telefon 06201 / 82 - 100
Fax 06201 / 82 - 199
Internet Feuerwehr und Katastrophenschutz Feuerwehr und Katastrophenschutz

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 14:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Zuständigkeit

Der Aufgabenbereich Feuerwehr- und Katastrophenschutz ist beim Dezernat II der Stadtverwaltung Weinheim angegliedert und teilt sich in die Aufgabenschwerpunkte:

  • wichtige Organisationsangelegenheiten, Personalführung, Kontrolle, Beurteilungen
  • grundsätzliche Personalangelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr
  • Entscheidungen zu grundsätzlichen Fragen und Ausnahmeregelungen der Einsatzpläne
  • Entscheidungen über Grundsatzfragen zu Aus- und Fortbildung
  • Ausbildungsleitung für Angehörige der Feuerwehr
  • Verbindungsstelle für Presse und Funk bei Feuerwehreinsätzen
  • Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Freiwilligendienstleistende
  • Erlass von Dienstanweisungen
  • Vorsitz im Feuerwehrausschuss
  • Planung und Durchführung von Großübungen
  • Organisation und Überwachung von Fortbildungslehrgängen einschließlich Sonderausbildung
  • Unterricht erteilen, insbesondere zu Einsatztechnik, Gefahrenabwehr etc.
  • Kontrolle der Kostenerstattungsbescheide
  • Ausarbeitung der Haushaltsvorschläge für den Bereich Feuerwehr
  • Bearbeitung von Zuwendungsanträgen
  • Wahrnehmen der Anordnungs- und Wirtschaftsbefugnis, einschließlich Haushaltsüberwachung
  • Führen von Vertragsverhandlungen mit Anbietern und Lieferanten bedeutender Investitionsmaßnahmen
  • Ausarbeiten von Vergabevorschlägen für GR
  • Dienstaufsicht Feuerwehrgerätehäuser
  • Zivilschutz
  • Katastrophenschutz
  • Vorbeugender Brandschutz

Übergeordnete Dienststellen

Stadt Weinheim