Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Beschreibung
Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz hat als untere Baurechtsbehörde darauf zu achten, dass die baurechtlichen Vorschriften sowie die anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch von Anlagen und Einrichtungen eingehalten und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen befolgt werden. Sie haben zur Wahrnehmung dieser Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind. Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz ist insbesondere zuständig für die Genehmigung bzw. Ablehnung von Baugesuchen (Errichtung, Abbruch, Nutzungsänderung, Denkmalschutz) im Bereich der Stadt Weinheim und deren Stadtteile. Als untere Denkmalschutzbehörde trifft das Amt die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen.
Aufgrund der gegebenen Umstände sind Vorsprachen derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anfahrtsbeschreibung
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Allgemeine Öffnungszeit
Telefonische Erreichbarkeit
Zuständigkeit
Baurecht:
- Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren
- Beratung von Bauherren und Architekten über Bebaubarkeit der Grundstücke bzw. Regelungen der Bebauungspläne
- Bauordnungsrechtliche Auskünfte, z.B. über brandschutzrechtliche Regelungen, Abstandsflächenvorschriften, notwendige Kfz- und Fahrrad-Stellplätze
- Bearbeitung von Baulastübernahmeerklärungen
- Zusammenarbeit mit den Bezirksschornsteinfegermeistern
- Bearbeitung von Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bauüberwachung (Bauabnahmen, Baukontrollen etc.)
- Maßnahmen zur Beseitigung baurechtlich illegaler Zustände
- Einsichtnahme in Bauakten sowie Statikunterlagen (Bauregistratur) für Berechtigte
- Bearbeitung der Nachweisführung nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (eWärmeG)
- Bearbeitung der Nachweisführung nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. ab dem 01.11.2020 nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Denkmalschutz:
- Beratung und Auskünfte zum Denkmalschutz
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung für Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen und im Bereich der Gesamtanalagenschutzsatzung Weinheim
- Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Förderung
Persönlicher Kontakt
Übergeordnete Dienststellen
Stadt WeinheimLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen